Gemäss eines Bundesgerichtsentscheids (BGE) wurde ein Chauffeur zu CHF 100.00 Busse verurteilt, weil er seinen Sohn als Fahrgast mitgenommen hat. Nachdem schon das Aargauer Obergericht die Busse bestätigte, hat auch das BGE die Busse für gerechtfertigt befunden.
Der Entscheid des BGE basierte darauf, dass der elfjährige Sohn nicht in der Lage gewesen wäre, im Notfall die von der SDR und dem ADR geforderten Notfallmassnahmen selbstständig und fachgerecht umsetzen zu können. Als Beispiel wurde hier das gleichzeitige Halten und Betätigen des Feuerlöschers genannt, der gemäss Vorschriften min. 6kg schwer ist.
Der Entscheid gilt schon heute in der Gefahrgut-Fachwelt als richtungsweisend für allfällige zukünftige Entscheide. Insofern empfiehlt es sich, auf das Mitnehmen von Fahrgästen zu verzichten und es damit gar nicht erst soweit kommen zu lassen.
Auf der Website www.tunnel24.eu können sämtlich Tunnelbeschränkungen der EU-Länder kostenlos und übersichtlich dargestellt eingesehen werden.
Für Transportunternehmen im internationalen Tätigkeitsfeld ein absoluter Favoriten-Link.
Ab 01. August bei uns erhältlich: E-LEARNING für GEFAHRGUT

Ab dem 01. August bietet ELS Safety Advisors in Zusammenarbeit mit Gefahrgut-Shop GmbH in der Schweiz die Möglichkeit, fertig vorbereitetet Gefahrgut-Unterweisungen im Lizenzsystem für Ihre Mitarbeitenden während 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr durchzuführen.
Durch modernste Internet-Medien ist es möglich, Ihnen ein automatisierte Lern-Plattform zu bieten, die alle wichtigen Punkte einer qualititiv hochstehenden Gefahrgut-Unterweisung (zum Beispiel ADR 1.3) abdeckt und diese sogar per Schlusstest und Zertifikat rechtssicher und nachvollziehbar macht.
Posted in Newsletter on Mai 22, 2010 by Administrator

Liebe Kundinnen und Kunden
Mit dieser Newsletter beginnen wir unsere Informationen rund um die Beförderung gefährlicher Güter
auf Strasse und Schiene, im Luft- und im Seeverkehr!
Bereits jetzt können wir Sie über wichtige Neuerungen informieren:
UMWELTGEFÄHRDENDE STOFFE
Per 1.1.2011 treten wichtige Änderungen in Bezug auf die Klassifizierung umweltgefährdender Stoffe in Kraft.
Güter, welche bisher nicht als Gefahrgut eingestuft wurden, müssen unter Umständen ab Januar 2011 gemäss
den Vorschriften der Regelwerke über die Beförderung gefährlicher Güter befördert werden.
UNTERWEISUNG ALLER MITARBEITENDEN
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Ausbildung aller, an der Beförderung beteiligter Mitarbeitenden für sämtliche
Verkehrsträger (Strasse, Schiene, Luft, See und Binnengewässer) gesetzlich geregelt. Kapitel 1.3 ADR wird per
Anfang 2011 entsprechend ergänzt!
GEFAHRGUTAUSBILDUNG
Müssen in Ihrem Unternehmen, aufgrund der neuen Vorschriften mehrere Mitarbeitende ausgebildet werden?
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für Inhouse-Gefahrgutschulungen!
Externe Gefahrgutschulungen werden durch unsere Partner Airconsult Sarl und IWL-Seminare (Suisse) angeboten -
Sehr gerne informieren wir Sie auch über diese Möglichkeiten!
Beste Grüsse
Beförderungspapier leicht gemacht! Vergessen Sie mühsames Blättern in Gefahrgut-Büchern. Erreichen Sie mit nur wenigen Mausklicks im Handumdrehen Ihr Ziel und gewinnen Sie mit etwas Glück ein neues iPhone 3GS (Details zum Wettbewerb)!

Noch nie war es so einfach ein konformes Beförderungspapier zu erstellen:
- Layout wählen,
- Absender- und Empfängeranschrift eingeben,
- Gefahrgüter hinzufügen,
- Beförderungspapier drucken, fertig!
Weder das Wälzen von Gesetzbücher noch vorgedruckte Formulare sind notwendig!
Sehen Sie sich jetzt die Bilderstrecken-Vorschau zum Programm an und überzeugen Sie sich selber, wie einfach das Leben sein kann.
Durch die kostenlose DEMO-Version haben Sie die Möglichkeit, alle Funtkionen des Programms eingiebig auf Ihre Bedüfnisse und Erwartungen zu testen. Wenn Sie dann mit dem Programm zufrieden sind, können Sie direkt über den eingebauten Link im Hauptmenü den Aktivierungscode für eine LIGHT-Lizenz anfordern und mit etwas Glück sogar ein iPhone 3GS gewinnen!
Posted in Newsletter on Januar 22, 2010 by Administrator
Posted in Newsletter on Juli 22, 2009 by Administrator
Analyse Ihrer Gefahrgutprozesse unter Berücksichtigung der rechlichen Vorgaben und aller ökonomisch / ökologischen Rahmenbedingungen
Optimierung Ihrer internen und externen Gefahrgutprozesse (Information, Dokumentation, Kommunikation, Ausbildung, Technik, Security)
Coaching bei der Implementierung neuer oder optimierter Gefahrgutprozesse durch unsere prasxiserfahrenen und spezialisierten Mitarbeiter. Dabei übernehmen wir auch Verantwortung!
Support, vor Ort unterstützen und beraten wir Sie und Ihre Mitarbeiter bei der korrekten Anwendung der Gefahrgutvorschriften
Training Ihrer Mitarbeiter und professionelle, praxisorientierte Durchführung von Gefahrguttrainings, Workshops und Ladungssicherungsseminaren
Klassifizierung von gefährlichen Gütern und Sonderabfällen sowie der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS) und schriftlichen Weisungen nach ADR durch unsere erfahrenen Chemiker
Posted in Newsletter on Juni 22, 2009 by Administrator
Permanente eigene Aus- und Weiterbildung unserer Gefahrgutbeauftragten ermöglich die praxisgerechte und sichere Umsetzung der Gefahrgutvorschriften aller Verkehrsträger!
Unsere Tätigkeit als externe Gefahrgutbeauftragte nach geltender GGBV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) basiert auf:
Kundenorientiertheit - durch strukturierte und standardisierte Abläufe reduzieren wir Ihren Aufwand
Praxisnähe - die von unseren Gefahrgutbeauftragten vorgeschlagenen Massnahmen sind praxisbezogen und mit einfachen Mitteln umsetzbar
Kompetenz - unsere Gefahrgutbeauftragten verfügen über erfolgreiche Führungspraxis, fundiertes Fachwissen und langjährige Berufserfahrung in verschieden Branchen
Sicherheit - ein Team von ausgewiesenen Gefahrgutbeauftragten steht Ihnen permanent zur Verfügung
Integrität - alle Angaben über Ihre Tätigkeiten, Prozesse und Produkte werden durch uns stets absolut vertraulich behandelt
Pauschalpreise - Klare, auf die Grösse und die Risiken Ihres Unternehmens Ihrer Branche abgestimmte Pauschalpreise