
Liebe Kundinnen und Kunden
Mit dieser Newsletter beginnen wir unsere Informationen rund um die Beförderung gefährlicher Güter
auf Strasse und Schiene, im Luft- und im Seeverkehr!
Bereits jetzt können wir Sie über wichtige Neuerungen informieren:
UMWELTGEFÄHRDENDE STOFFE
Per 1.1.2011 treten wichtige Änderungen in Bezug auf die Klassifizierung umweltgefährdender Stoffe in Kraft.
Güter, welche bisher nicht als Gefahrgut eingestuft wurden, müssen unter Umständen ab Januar 2011 gemäss
den Vorschriften der Regelwerke über die Beförderung gefährlicher Güter befördert werden.
UNTERWEISUNG ALLER MITARBEITENDEN
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Ausbildung aller, an der Beförderung beteiligter Mitarbeitenden für sämtliche
Verkehrsträger (Strasse, Schiene, Luft, See und Binnengewässer) gesetzlich geregelt. Kapitel 1.3 ADR wird per
Anfang 2011 entsprechend ergänzt!
GEFAHRGUTAUSBILDUNG
Müssen in Ihrem Unternehmen, aufgrund der neuen Vorschriften mehrere Mitarbeitende ausgebildet werden?
Externe Gefahrgutschulungen werden durch unsere Partner Airconsult Sarl und IWL-Seminare (Suisse) angeboten -
Sehr gerne informieren wir Sie auch über diese Möglichkeiten!
Beste Grüsse



